EU-Kommission bestätigt Dataport

(12.10.2009) Nun sieht auch die Europäische Kommission die ausschreibungsfreie Zusammenarbeit der Trägerländer mit Dataport als Inhouse-Geschäft und damit als mit dem Vergaberecht vereinbar an. Diese Entscheidung bedeutet eine erneute Bekräftigung der ausschreibungsfreien Zusammenarbeit der Trägerländer mit ihrer Mehrländeranstalt Dataport.

Die direkten Vergaben der Trägerländer an Dataport erfüllen die Voraussetzungen eines Inhouse-Geschäftes. Dataport wird von seinen öffentlichen Eigentümern gemeinsam kontrolliert und verrichtet seine Tätigkeiten im Wesentlichen für die öffentlichen Eigentümer. So lautet die eindeutige Begründung der EU-Kommission für die Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahrens, in dem es unter anderem auch um einen Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Dataport ging. Damit liegen nun auch nach Ansicht der EU-Kommission keine Verstöße gegen das Vergaberecht vor, wenn unsere Träger ausschreibungsfrei mit Dataport zusammenarbeiten. Dataport hat gemeinsam mit seinen Trägerländern diese Rechtsauffassung immer vertreten. Die jetzt erfolgte Klarstellung durch die Europäische Kommission bestätigt nicht nur diese Position, sondern bekräftigt auch die ausschreibungsfreie Zusammenarbeit der Träger mit ihrer Mehrländeranstalt Dataport.

Damit die IT-Services für den Öffentlichen Sektor in Deutschland technologisch und wirtschaftlich zukunftsfähig gestaltet und organisiert werden können, müssen Verwaltungen unbürokratisch zusammenarbeiten können. Bereits im Sommer wurden dafür die nationalen Weichen gestellt; Artikel 91 c wurde neu ins Grundgesetz aufgenommen. Diese Regelung wird auch die „IT-Verfassung“ genannt, denn sie stellt nun die verfassungsrechtliche Grundlage für IT-Kooperationen zwischen Bund und Ländern dar. Zukünftig wird es zudem einen IT-Planungsrat geben, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik koordinieren wird.

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

Rückfragen an:
 
Dataport
Öffentlichkeitsarbeit
Holger Förster
Tel: 0431 3295-3040
Fax: 0431 3295-3058
E-Mail: Holger.Foerster@dataport.de
 

Dataport Shop
Support
Veranstaltungskalender
Datenschutz
AGB
Impressum
Sitemap
News-Archiv
RSS-Feed
Der interdisziplinär aufgestellte Forschungsverbund ISPRAT erarbeitet Strategien für den optimalen Einsatz von IT in der Verwaltung.Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Matthias Kammer.
Home| Sitemap| Impressum| Kontakt| Druckansicht