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Dataport-Staatsvertrag
Dataport wurde per Staatsvertrag des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2004 gegründet.
Das Land Mecklenburg.Vorpommern und die Freie Hansestadt Bremen sind der Anstalt zum 01.01.2006 als Träger beigetreten (Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 18./20./24. Oktober 2005). Die Staatsverträge wurde in den Gesetzblättern aller Trägerländer verkündet.
Rückfragen an:
Dataport Call-Center Tel: 0431 3295-0 E-Mail:
info@dataport.de
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