Wer soll die Daten der Justiz in Schleswig-Holstein verwalten – die Justiz selbst, Dataport als Dienstleister für seine Trägerländer, oder beide gemeinsam? Diese Frage diskutierten Vertreter der Richterschaft, des Justizministeriums und Dataport auf der Veranstaltung der Neuen Richtervereinigung am 11. Januar 2012 in Kiel.

v. l.: Hartmut Schneider (VPräS LG Lübeck), Reinhard Wilke (RiOVG Schleswig), Carsten Löbbert (VPräs AG Lübeck), Dr. Susanne Rublack (Ri‘inOVG Schleswig), Johannes Sandmann (Leiter der Abteilung Organisation und IT der Justiz im MJGI), Dr. Johann Bizer (Vorstandsvorsitzender Dataport).
Ende 2011 hat Dataport die vorübergehende Datenverwaltung im Projektrahmen von forumSTAR übernommen. Nach Beschluss der Lenkungsgruppe soll das IT-Verfahren ab Januar 2013 justizeigen weitergeführt werden. Entschieden sei aber noch nichts: Wirtschaftlichkeit, Datensicherheit und BSI-Grundschutz blieben die Voraussetzungen für eine solche Empfehlung, betonte Johannes Sandmann, Leiter der Abteilung Organisation und IT der Justiz im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration (MJGI). Das entsprechende Gutachten werde aber erst im Frühjahr 2012 vorliegen. Daher soll zunächst Dataport mit der produktiven Einführung von forumSTAR zum ersten Januar 2013 beim Amtsgericht Schleswig beauftragt werden.
Dr. Johann Bizer, Vorstandsvorsitzender von Dataport, verwies auf die Erfahrungen mit Dienstleistungen für die Dritte Gewalt: „Unsere Aufgabe ist es, eine sichere Datenverarbeitung für den öffentlichen Sektor zu übernehmen und so läuft bereits der richterliche E-Mailverkehr in Hamburg über Dataport-Systeme.“ Er begrüßt den konstruktiven Diskurs auf dem Weg zu einer Lösung, die über die verfassungsrechtlichen Fragen hinaus die gewünschten Leistungen definieren helfe.
Die im Podium vertretenen Richter Carsten Löbbert und Reinhard Wilke standen einem Betrieb beim IT-Dienstleister kritisch gegenüber. Zum einen bedrohe die zentrale Justizdatenverarbeitung bei einem Dienstleister die Trennung der Judikativen von der Exekutiven, zum anderen würden Administratorrechte beim Dienstleister die richterliche Unabhängigkeit gefährden.
Florian Strunk, Leiter der IT-Abteilung der Hamburger Amtsgerichte, stellte den hamburgischen Mittelweg einer von Dataport in Einzelbereichen unterstützten Datenverwaltung durch die Justiz vor. Die Auslagerung einiger Verfahren an Dataport erfolge dabei im Sinne der Aufrechterhaltung der Kernaufgaben der Justiz: „Bestimmte Verfahrensbereiche können wir einfach selbst nicht wirtschaftlich betreiben.“
Welche Ergebnisse das Wirtschaftlichkeitsgutachten über die schleswig-holsteinische Justizdatenhaltung bringt, bleibt abzuwarten. Den Weg bis zur produktiven Einführung wollen die an der Diskussion beteiligten Richter in jedem Fall nutzen, um sich in den IT-Gestaltungsprozess einzubringen. Dataport und das MJGI unterstützen diesen Dialog.