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MESTA

Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation

​MESTA ist eine umfassende Softwarelösung für die Unterstützung aller Arbeitsvorgänge in Staatsanwaltschaften. Sowohl bei der Erfassung von Taten und Delikten, Geschädigten und Beschuldigten als auch bei Auskünften, Gesetzesrecherchen und der fallspezifischen Korrespondenz unterstützt MESTA leistungsstark und professionell.

Die Softwarelösung für Staatsanwaltschaften basiert auf einem ganzheitlichen Konzept, das alle Arbeitsvorgänge dieses Justizbereichs unterstützt. Dies gilt sowohl für die Arbeit in den Geschäftsstellen als auch für die Aufgaben der Dezernenten. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Sicherheit von schutzwürdigen Daten.

Das moderne Vorgangsbearbeitungssystem unterstützt flexibel unterschiedliche Organisationsstrukturen sowohl in den einzelnen Staatsanwaltschaften als auch beim länderübergreifenden Einsatz in verschiedenen Bundesländern.

MESTA wurde im Auftrag eines Länderverbundes, bestehend aus den Justizverwaltungen der Bundesländer Brandenburg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein entwickelt. Ende 2000 trat dem Länderverbund die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen bei. Seit 01. Januar 2009 ist auch Mecklenburg-Vorpommern Mitglied. 2010 trat Berlin als siebentes Bundesland dem MESTA-Verbund bei.

Leistungsmerkmale von MESTA:

        • Unterstützung aller Geschäftsprozesse einer Staatsanwaltschaft
        • komfortable Bedienung
        • Anpassung an verschiedene Organisationsstrukturen
        • detaillierte Rechteverwaltung mit Verfahrens- und Aufgabenbezug
        • Schriftguterstellung zu allen Bearbeitungsschritten eines Verfahrens
        • flexible Integration verschiedener Textsysteme
        • Offene Schnittstellen für die Kommunikation zu Strafverfolgungsbehörden
        • Unterstützung verschiedener Datenbanktypen
        • Standardisierte Schnittstellen für die Anbindung ergänzender Anwendungen

MESTA wird in den Justizverwaltungen der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin an knapp 10.000 Arbeitsplätzen genutzt.

Das Justizkommunikationsgesetz (JkomG), das am 1. April 2005 in Kraft getreten ist, bildet die rechtliche Grundlage für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten.

MESTA unterstützt die elektronische Kommunikation der Staatsanwaltschaften mit Verfahrensbeteiligten ebenso wie die Arbeit mit einer elektronischen Akte. Die zentrale Eingangs- und Ausgangsschnittstelle auf der Grundlage des Formats XJustiz ermöglicht aktuell den Informationsaustausch mit Einleitungsbehörden und Gerichten.

Für die elektronische Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften sind verschiedene Dienste auf der Basis von Web-Services unter Einbindung in das DVDV (Deutsches VerwaltungsDiensteVerzeichnis) geplant und teilweise bereits realisiert.


Rückfragen an:

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Telefon: 0431 3295-444
E-Mail: DataportCallcenter@dataport.de


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