Zum 1. Januar 2009 ist ein modernisiertes Personenstandsgesetz in Kraft getreten. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Gesetzesreform ist die Einführung von elektronischen Personenstandsregistern.
Elektronische Registerführung – verbindlich ab 2014
Erlaubt ist die elektronische Registerführung durch den Gesetzgeber bereits seit dem 1. Januar 2009, verbindlich wird sie für die Standesämter ab 2014.
Dann werden die bisherigen Personenstandsbücher in Papierform durch elektronische Register ersetzt. Dies gilt auch für die Zweitbücher: Diese werden ebenfalls bis 2014 durch elektronische Sicherungsregister ersetzt.
Lösung bei Dataport seit August 2011
In einem länderübergreifenden Projekt von Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen wurde bei Dataport eine gemeinsam betriebene Lösung für ein elektronisches Personenstandsregister erstellt.
Die Lösung sieht eine Anbindung des Fachverfahren AutiSta vor. Der Betrieb von AutiSta kann entsprechend den Wünschen der einzelnen Standesämter im Rechenzentrum bei Dataport erfolgen.
Am 22. August 2011 startete der Pilotbetrieb der Lösung für das elektronische Personenstandsregister. Offizieller Beginn des Verfahrens war am 19. Dezember 2011 durch den Start des Produktivbetriebes. Bereits jetzt sind über 50 Standesämter aus Schleswig-Holstein an die gemeinsame Datenbasis angeschlossen. Mitte 2012 sollen dann alle 143 schleswig-holsteinischen Standesämter sowie acht Hamburger und zwei Bremer Standesämter auf der gemeinsamen Infrastruktur ihre jeweiligen Register führen.