Im Falle eines Umzuges hat sich der Bürger heute nur noch bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden, welche dann eine Rückmeldung an den alten Wohnort sendet. Seit dem 01.01.2007 wickeln die Meldebehörden diese Rückmeldung - auch über Bundesländergrenzen hinweg - ausschließlich elektronisch ab.
Hamburg und Schleswig-Holstein nutzen hierfür eine von Dataport entwickelte gemeinsame Clearingstelle auf Basis eines generischen Nachrichtenbrokers für sicheren Nachrichtenaustausch. Für den Nachrichtentransport ist der bundeseinheitliche Kommunikationsstandard OSCI-Transport vorgeschrieben. Die Meldebehörden erzeugen lediglich sogenannte XMeld-Datensätze, die dann über die Clearingstelle mit der erforderlichen Sicherheit an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.
Der Broker ist nicht auf die Nutzung als Clearingstelle im Meldewesen beschränkt. Er ist eine e-Goverment-Basisinfrastruktur die überall dort, wo Verwaltungen untereinander Nachrichten und Daten austauschen, einsetzbar ist.