Die Berechtigungssteuerung des einheitlichen Unternehmenskontos

Die Berechtigungssteuerung ergänzt das einheitliche Unternehmenskonto als ein Baustein um wichtige Funktionen: Sie ermöglicht sowohl nutzenden Organisationen als auch dienstanbietenden Behörden, Berechtigungen zu verwalten. Zugriffe auf digitale Verwaltungsleistungen können gesteuert werden. Über diese Schutzmöglichkeit hinaus bietet das Modul eine transparente Übersicht über Nutzende von digitalen Verwaltungsleistungen. Informieren Sie sich hier über die Berechtigungssteuerung und registrieren Sie sich für die Anbindung des Autorisierungsmoduls.

Was ist die Berechtigungssteuerung?

2020 hat der Bund beschlossen, ein einheitliches Unternehmenskonto schaffen. Ganz im Sinne des OZG soll das Konto den Zugang zu allen digitalen Verwaltungsleistungen für Organisationen wie Unternehmen, Verbände und Vereine vereinfachen, indem es als zentrale Schnittstelle für den Kontakt mit Behörden fungiert. So werden Organisationen zukünftig über ein einheitliches Konto mit sämtlichen Behörden kommunizieren können.

Die Berechtigungssteuerung schafft Transparenz über die verschiedenen Unternehmenskonten einer Organisation und bietet zudem Möglichkeiten zur Abgrenzung von Zugriffsrechten einzelner Nutzenden oder Nutzergruppen. Damit soll eine sichere Nutzungsumgebung gewährleistet werden. Dataport hat die Berechtigungssteuerung im Auftrag des Bundeslandes Bremen entwickelt. Seit dem Sommer 2023 ist sie bundesweit in den Betrieb gegangen.

 

Die Berechtigungssteuerung ist ein Baustein des einheitlichen Unternehmenskontos.

Mehr zum einheitlichen Unternehmenskonto

Funktionen und Tipps für den Umstieg

 Für nutzende Organisationen

  Für dienstanbietende Behörden

Vorteile der Berechtigungssteuerung

  • Transparenz: Organisationen erhalten einen Überblick darüber, welche Mitarbeitenden ihrer Organisation Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen haben und können Informationen hierzu verwalten.

  • Steuerung: Sowohl Organisationen als auch dienstanbietende Behörden können individuell steuern, unter welchen Voraussetzungen Zugriff zu bestimmten Verwaltungsleistungen gewährt wird.

  • Schutz: Mit der Anbindung der Berechtigungssteuerung schaffen dienstanbietende Behörden eine sichere Umgebung für die Nutzung und erhöhen damit die Attraktivität ihrer digitalen Verwaltungsangebote.

Alle Schritte im Überblick

 November 2021:  Beauftragung von Dataport durch das Bundesland Bremen

  Februar 2022: GoLive des NEZO Self Service Portals (ELSTER)

  April 2022: Demos der ersten Features der Berechtigungssteuerung

  Januar 2023: Start der Pilotierung

   Juli 2023: Die Berechtigungssteuerung wird vollumfänglich bereitgestellt


Seien Sie dabei

Anbindung der Berechtigungssteuerung ab Juli 2023

Seit Juli 2023 steht die Berechtigungssteuerung allen registrierten Unternehmen bundesweit zur Verfügung. Die Pilotphase konnte mit ausgewählten Pilotpartnern aus verschiedenen Bundesländern erfolgreich abgeschlossen werden.

Sie sind interessiert?

Hier können Sie sich das Formular inkl. Checkliste herunterladen, speichern und uns diese anschließend zusenden.

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Ihre Meinung ist uns wichtig

Um das Modul kontinuierlich zu verbessern, sind nutzende Organisationen und dienstanbietende Behörden jederzeit dazu eingeladen, ihre Fragen und Anregungen an Dataport heranzutragen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

dataportmuwistainfo[at]dataport.de