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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Dataport AöR ist bemüht, ihre mobile Anwendung im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für dKräfteManager: Schnell koordinieren und alarmieren | Dataport.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Hinweis zur Nutzergruppe

Bei dieser App handelt es sich um eine Anwendung, die Einsatzkräfte unter anderem per Push Nachricht über einen Einsatzfall oder einen Alarm informiert. Die Kräfte geben nach der Alarmierung eine Rückmeldung an die alarmierende Stelle über ihre voraussichtliche Ankunftszeit an der Wache oder am Einsatzort, sodass der Hilfeersuch optimal abgearbeitet werden kann. Aus diesem Grund wurden die Prüfpunkte, die eine Bedienung per Tastatur beinhalten, nicht geprüft.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.11.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von Dataport am 03.11.2025 durchgeführten Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.01.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter dkraeftemanager@dataport.de an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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