Digitalisierung der Justiz: Arbeitsgericht Kiel führt E-Akte ein

Das Arbeitsgericht Kiel arbeitet ab sofort mit der elektronischen Akte (E-Akte). Seit Montag werden alle Verfahrensakten im Pilotbetrieb elektronisch geführt. Die vor der Umstellung in Papierform angelegten Akten werden auf Papier zu Ende bearbeitet, bis der Aktenbestand vollständig auf die elektronische Form umgestellt sein wird.  

Im Rahmen der E-Akten-Einführung wurden die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit neuen Computern, Monitoren und Schwenkarmen ausgestattet. Zwei Gerichtssäle wurden neu ausgerüstet, damit die Richter während der Gerichtsverhandlungen mit der E-Akte arbeiten können.

Als zentraler IT-Dienstleister unterstützte Dataport das Arbeitsgericht Kiel bei der Umsetzung, konzipierte die Infrastruktur für den Betrieb der Fachanwendung „Fokus" und der Schnittstellen an das E-Akten-System „VIS-Justiz". Dataport betreibt die Anwendungen in seinem hochsicheren Twin Data Center.

Im Laufe dieses Jahres werden die vier anderen Arbeitsgerichte des Landes in Neumünster, Lübeck, Elmshorn und Flensburg sowie das Landesarbeitsgericht in Kiel auf die elektronische Aktenführung umstellen. In den kommenden Jahren werden alle Gerichte und Staatsanwaltschaften die E-Akte einführen. Dataport wird auch dort bei der Einbindung des E-Aktensystems und der weiteren Fachanwendungen unterstützen und den Betrieb durchführen. Die Einführung der E-Akte muss aufgrund der Gesetzgebung bis spätestens 2026 abgeschlossen sein.

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News-Redaktion