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Neue Webanwendung „dUnterzeichnung“ ersetzt händische Unterschrift

dUnterzeichnung ersetzt händische Schriftform

Mit der neuen Webanwendung „dUnterzeichnung“ können Ämter und Behörden ab sofort eIDAS-konforme elektronische Signaturen und Siegel an PDF-Dokumente anbringen und prüfen. Dataport stellt „dUnterzeichnung“ seinen Trägerländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt zur Verfügung – wobei auch andere Länder die Webanwendung voraussichtlich ab 2026 nachnutzen können. 

Signiert werden zum Beispiel Anträge und Verträge, Bescheide, SEPA-Lastschriftmandate und Genehmigungen. Elektronische Siegel hingegen können von juristischen Personen (Behörden) verwendet werden, um die Echtheit von Dokumenten zu bestätigen. Händische Unterschriften können durch qualifizierte elektronische Signaturen und/oder Siegel ersetzt werden, da diese rechtlich gleichgestellt sind. Drucker und Scanner werden fortan nicht mehr benötigt.   

„dUnterzeichnung“ wurde seit Oktober 2023 in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei Hamburg pilotiert und wird mittlerweile von verschiedenen Behörden in den Trägerländern sowie intern bei Dataport verwendet. So nutzt zum Beispiel die Verkündungs- und Bekanntmachungsstelle im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein die Webanwendung für die gesetzlich angeordnete Siegelung der im Verkündungsportal Schleswig-Holstein elektronisch veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblätter und Amtsblätter.

Mit „dUnterzeichnung“ sparen Verwaltungen Zeit- und Kosten ein, da der bisherige Prozess des Ausdruckens, Unterschreibens und erneuten Einscannens von Dokumenten entfällt. Ressourcen wie Papier und Druckertinte werden nicht mehr benötigt. Zudem ermöglicht die Webanwendung das flexible Signieren auch im Homeoffice, wodurch Fahrten ins Büro entfallen. 

 

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News-Redaktion